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Niederlassung in Frankreich

Der SERVICE auf dieser Seite wird VON UNSEREN PARTNERN angeboten, an die wir Sie weiterempfehlen.

Assistenz bei vertraglichen, juristischen, sozial- und steuerrechtlichen Fragen

Informationen über das grenzüberschreitende Umsatzsteuerrecht

Beratung und Orientierung bei der Einstellung von Mitarbeitern in Frankreich

Information und Unterstützung bei der Einstellung eines VRP oder Handelsvertreters

Domizilierung:
Einrichtung einer Firmenadresse mit Telefon-Ansprechpartner in Frankreich

Erledigung der Formalitäten beim Aufbau eines Verbindungsbüros, einer Niederlassung oder einer eigenständigen Filiale.

Eine ausländische Firma, die sich in Frankreich niederlassen möchte, hat die Wahl zwischen verschiedenen Möglichkeiten:

1. Das Verbindungsbüro

Am Anfang genügt auf dem französischen Markt oft die Einrichtung eines Verbindungsbüros. Von diesem Büro aus kann man den Markt beobachten, die Firma und ihre Produkte bewerben. Das Verbindungsbüro ist allerdings nur eine Verbindungsstelle zwischen den französischen Kunden und der ausländischen Firma.

Es ist keine ständige Niederlassung der ausländischen Gesellschaft in Frankreich. Es ist bestimmten Regeln unterworden, zum Beispiel was die Vertretung durch Personal betrifft. Die ausländische Firma firmiert weiterhin mit dem Firmensitz, auf dem Briefpapier muss unbedingt die Adresse des ausländischen Firmensitzes stehen.

2. Die Niederlassung

Mit der Einrichtung einer Niederlassung („succursale“) geht die ausländische Firma einen Schritt weiter auf den französischen Markt. Die Niederlassung ist eine Art Zweitsitz der Mutterfirma in Frankreich. Sie hat keine eigene juristische Persönlichkeit, obwohl die Eintragung in das Handelsregister obligatorisch ist. Sie gehört zum ausländischen Unternehmen, das für die Schulden der Niederlassung voll verantwortlich ist. Allerdings dürfen zum Beispiel Rechnungen auf die Adresse der Niederlassung ausgestellt werden.

3. Die Filiale

Ein Unternehmen, das sich ganz auf dem französischen Markt integrieren möchte, gründet eine Filiale in Frankreich. Die Filiale ist eine juristisch unabhängige Gesellschaft, die ganz dem französischen allgemeinen Recht und Steuerrecht unterliegt.

Die Filiale kann die juristische Persönlichkeit einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft einnehmen.


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